Keine Begleitung bei Besuchskontakten

Unser 9 Monate altes Pflegekind darf bei den Besuchskontakten mit den leiblichen Eltern nicht durch uns begleitet werden.Das Kind hat nie bei den leiblichen Eltern gelebt. Nach den Kontakten (1x wöchentl.) weint das Kind viel und wird nachts sehr oft wach! Was habe ich für das Kind daraus für Konsequenzen in der Entwicklung zu befürchten? Das JA ist informiert über die Reaktionen. Geändert wird an den Besuchskontakten vorerst aber nichts.Was kann ich tun um das PK etwas zu schützen, zumindest wieder begleiteten Umgang zu erreichen? Derzeit szeht noch eine Gerichtsverhandlung an. Lt. JA solldas Kind aber in Dauerpflege verbleiben.

Liebe Grüße v. Tine

Antworten (1)
Hilfe bei PFAD

Hallo Tine, bin selbst Pflege und Adoptivmutter. Also ich würd mir durch einen Beistand von PFAD (Verein für Pflege und Adoptivkinder) Hilfe holen. Euer PK hat sehr wohl das Recht, dass du bei den BK dabei bist, da du die Bezugs oder Bindungsperson bist. Du hast auf jeden Fall das Recht ohne Genehmigung vom Amt! dir so einen Beistand zur Seite stellen zu lassen. Es erschreckt mich zu hören, dass das JA mal wieder nichts an solchen BK´s ändert wo doch ganz klar ist, dass dieses Kind diese Kontakte nicht verarbeiten kann. Hoffe Du findest Hilfe! Gruß Anja

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema