Kindesunterhalt - Gilt Nebentätigkeit als Einkommen?

Hallo,

habe mal folgende Frage an das Forum:
Mein Sohn ist fast 18 Jahre, geht zur Schule und bekommt natürlich 362 € Unterhalt den ich an meine Ex-Frau pünktlich überweise.
Jetzt habe ich erfahren, das mein Sohn einer Nebentätigkeit (kein Ferienjob) nach geht, seine Einkünfte liegen etwa bei 70- 150 €.

Unterhalt 362€+Kindergeld 184+Einkünfte aus Nebentätigkeit 100€ =646€
Würde ich einer Nebentätigkeit nach gehen, würde das als Einkommen gelten und angerechnet werden.
Wie so ich weiter reagieren, schön weiter zahlen...
Wie ist die Rechtsprechung...

Danke für Eure Unterstützung.

Antworten (2)
überobligatorisches Einkommen

Schüler sind grundsätzlich nicht zu einer Nebentätigkeit verpflichtet, auch nicht in den Ferien. Gehen sie trotzdem einer Schülerarbeit nach, so bleiben die Einnahmen unberücksichtigt, solange es sich um geringfügige Einnahmen handelt, die nur das Taschengeld erhöhen. Soweit das Einkommen darüber hinausgeht, gilt folgendes: ein Teil, mindestens 40, - €, bleibt als berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei. Der darüber hinausgehende Betrag wird "nach Billigkeit" angerechnet. In den meisten Fällen wird man die Hälfte des zusätzlichen Betrages anrechnen können.

Wie hoch ist denn das Durchschnittseinkommen des Kindes? Wann wird dein Sohn 18? Dann muss der Unterhalt ohnehin neu berechnet werden.

Vaterfreuden^^

Einfach brav weiterzahlen, wegen dieser "Einkünfte" keinen Tam Tam machen. Der Sohn soll ja nicht bestraft werden für seine Arbeit, sonder Lust bekommen auf selbstverdientes Geld, MfG .

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema