Kindesunterhalt - Gilt Nebentätigkeit als Einkommen?
Hallo,
habe mal folgende Frage an das Forum:
Mein Sohn ist fast 18 Jahre, geht zur Schule und bekommt natürlich 362 € Unterhalt den ich an meine Ex-Frau pünktlich überweise.
Jetzt habe ich erfahren, das mein Sohn einer Nebentätigkeit (kein Ferienjob) nach geht, seine Einkünfte liegen etwa bei 70- 150 €.
Unterhalt 362€+Kindergeld 184+Einkünfte aus Nebentätigkeit 100€ =646€
Würde ich einer Nebentätigkeit nach gehen, würde das als Einkommen gelten und angerechnet werden.
Wie so ich weiter reagieren, schön weiter zahlen...
Wie ist die Rechtsprechung...
Danke für Eure Unterstützung.