Krankmeldung bei kompliziertem Arbeitsvertrag

Einen guten Morgen Zusammen,
Ich habe einen Arbeitsvertrag von 42 std/Woche. Es werden aber immer nur von Mo-Fr 40 Std geleistet. Dies ist so, da wir alle 4 Wochen Samstags Dienst haben und die fehlenden 8 Std dadurch nachholen. So weit so gut. Nun ist es aber so, dass wenn man sich in der Woche, wo man diesen Samstag Dienst hat, sich krank meldet, (einschließlich Samstag) man den dann die Woche darauf direkt nachholen muss. Dazu kommt, dass man dann in 3 Wochen seinen regulären Samstags Dienst wieder hat um in dem Rhythmus zu bleiben. Ist das normal oder entstehen mir da nicht eigentlich + std? Ich muss ja auch nicht, den Mo-Fr nachholen, da ich ja eine AU hatte. Ich danke euch, für eure Antworten und wünschen einen schönen Sonntag

Antworten (5)
Henndrick

Wenn man Krank geschrieben ist zählt das so als wenn man gearbeitet hat und der Tag muss natürlich nicht nachgearbeitet werden, wenn du Probleme damit in der Firma hast dann wende dich an den Betriebsrat wenn ihr einen in der Firma habt, ansonsten ist der Rat von Rice sehr gut. Wenn du in der Gewerkschaft bist dann kannst du dich dort auch beraten lassen. Wie gesagt nacharbeiten must du jedenfalls nicht.

@Markus

Meines Wissens nach ist das unzulässig. Du kannst dich an die "Angestelltenhilfe" wenden (einfach googeln) und dich da beraten lassen.

Moderator
@ Markus

Hmmm ..., also wenn du für 6 Tage, also auch an dem Samstag, an dem du Dienst hattest, eine AU hattest, müsstest du eigentlich nicht am nächsten Samstag "nacharbeiten" müssen. Mit den 6 Tagen AU müssten doch deine 42 Stunden in der Woche, für diesen Monat abgedeckt sein.
Aber so wirklich kenne ich mich da nicht aus, evtl. solltest du da mal jemanden fragen, der sich mit "Arbeitsrecht" auskennt und was genau in deinem Arbeitsvertrag steht, wissen wir auch nicht. Wenn es nicht anders geht, dann vielleicht bei der Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nachfragen.

Diese Antwort wurde von einem Moderator bearbeitet.

Das Problem ist, ich bin mit am längsten da :-) Das andere ist ja, wenn ich z.b Mitte des Monats offiziell Samstags Dienst habe und die komplette Woche (einschließlich) den Samstag ausfalle, ich für 6 Tage eine AU habe. Darauf die Woche, wenn man wieder Diensttauglich ist, muss man den sofort nachholen. Dann hat man aber nicht wieder 4 Wochen Ruhe sondern nur 3. Also muss man trotz AU, diesen Samstag immer nachholen. Das ist das, was ich nicht verstehe, ob das so normal ist.

135790
Hmm....

Wenn Mo-Fr 40 Stunden geliestet sind und Du diese Krank gewesen bist, werden ganz normal 40 Stunden gewertet, ohne + oder -.

Wenn du den Samstag nachholen musst, müsstest du 2 Stunden (wegen der Krankheit) gutgeschrieben bekommen. ((8 Std. : 4 Samstage) = 2 Stunden

Besser sähe es aus, wenn ihr ein Zeiterfassungssystem habt, welche
Mo-Fr 8 Stunden Soll Zeit hat und Sa 2 Stunden, sodass du eben 3x 2 Stunden - machst und dann bei einem Samstag alles ausgleichst.

Etwas verwirrend das ganze, am besten du Fragst einfach jemanden, der schon länger im Betrieb ist :-)

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