Mindestlohn-Missachtung durch das Arbeitszeitkonto?
Brauche einen Rat bezüglich des Mindestlohns in der Zeitarbeit.
Um das ganze besser zu veranschaulichen, nehme ich ein vereinfachtes Beispiel mit folgenden Werten:
• Zeitarbeit-Mindestlohn Ost bis 31.10.2012: 7, 01 Euro
• Angestellt mit E1 Ost: 7, 01 Euro (so wie 80% aller Ost-ZAN)
• Ein Monat = 20 Arbeitstage
• Garantierte Arbeitszeit von 35 Stunden die Woche, gemäß Tarifvertrag
• Einfachheitshalber: Urlaub und Branchenzuschlag werden nicht berücksichtigt. Missbrauch des Arbeitszeitkontos wird akzeptiert.
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Mein Beispiel (so oder so ähnlich haben es schon viele erlebt):
Angenommen, Zeitarbeiter ZZZ wird bei Zeitfirma VVV eingestellt und erhält als Lohn die Entgeltgruppe 1 Ost (7, 01 Euro). Er arbeitet im Monat 160 Stunden. Wie in den Zeitarbeit-Tarifverträgen vereinbart, werden 140 Stunden im Monat ausbezahlt und die restlichen 20 Stunden gehen auf das Arbeitszeitkonto. Nach zwei vollen Monaten wird Zeitarbeiter ZZZ vom Entleiher abgemeldet und er erhält von seinem Arbeitgeber VVV die Kündigung fristgerecht zur Monatsmitte. In den letzten 2 Wochen hat der Arbeitgeber keine Arbeit und für diesen Zeitraum wird das Arbeitszeitkonto ausgezahlt.
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Jetzt rechne ich mir den tatsächlichen Stundenlohn aus:
• Für die ersten zwei Monaten betrachtet: Es wurden je Monat 160 Stunden gearbeitet, jedoch nur der Lohn für 140 Stunden ausbezahlt. Das ergibt ein Real-Stundenlohn von 6.13 Euro.
• Auf das ganze Beschäftigungsverhältnis (2.5 Monate) betrachtet: Es wurden 320 Stunden gearbeitet und hinzu kommen 70 Stunden aus dem letzten halben Monat. Das macht insgesamt 390 Stunden. Jedoch wurde nur 350 Stunden (280+70) ausbezahlt. Das macht ein Real-Stundenlohn von 6.29 Euro.
Meine Frage: Liegt hier eine Missachtung des gesetzlichen Mindestlohns vor?
Aus meiner Sicht: JA!
Meine zweite Frage: Missachtung des gesetzlichen Mindestlohns - Welche Möglichkeiten gibt es im deutschen Recht, so etwas anzuzeigen?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und freue mich auf eure Antworten.