Mit Stilettos jemandem auf den Fuß getreten und verletzt - droht Anzeige wg. Körperverletzung?

Beim Shoppen bin ich im Gedränge einem Mann unabsichtlich mit meinen dünne Stilettos auf den Fuß getreten und habe ihn dabei leicht verletzt (hat etwas geblutet). Der drohte gleich mit Klage wegen Körperverletzung. Kann er damit Erfolg haben, was meint ihr? Danke für euere Beiträge. Gruß, Brigitte

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Antworten (1)
Hallo Brigitte,

Wenn du jemandem Schaden zufügst steht ihm Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Dieser Anspruch läßt sich leichter durchsetzen, wenn dazu ein Gericht die Schuldfrage bestätigt. Du könntest vorab versuchen, dich zwischenmenschlich mit ihm zu einigen. Da das Ganze unbeabsichtigt war, brauchst du mit keiner Strafe rechnen, aber du hast 'halt einen "Unfall" verursacht und mußt für den Schaden aufkommen - übernimmt normalerweise die Privathaftpflichtversicherung.
Viel Glück wünscht
Klausi

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