Mobbing in der Freizeit und teilweise in der Schule

Hallo,
unsere Tochter 10 J wird seit Monaten von einem Jungen -früher befreundet- immer mit Schimpfwörtern der übelsten Art belästigt. Auch beim spielen fährt er immer hinter ihr her, und sucht sie regelrecht auf um sie zu belästigen. Er hat auch schon sein Waveboard hinterher geworfen. Jedoch nicht getroffen. Die Strasse ist mittlerweile auch mit verbalen Ausdrücken und den Namen unseren Tochter beschmiert. Auch schreckt er nicht von Terror uns gegenüber am telefon zurück. Mit den Eltern können wir auch nicht reden Mal triffts den mal den. Der junge befindet sich immer in einen Pulk von zwei Mädchen und er. Unsere Tochter spielt meistens mit einen anderen Jungen und einen anderen Mädchen. Gestern ist die ganze Sache richtig eskaliert. Er hat die Oma beschimpft -mit Ausdrücken da werden wir noch rot- und unsere Tochter von hinten im Rücken geschlagen. Er ist auch noch feige dabei. Anschließend nahm er sich den Roller unserer Tochter und warf ihn gegen eine Rollo.
In der Schule ist es auch schon soweit. Jedoch haben die Lehrer bisher nichts unternommen.
Ist dies schon Mobbing, und was können wir dagegen machen.
Unsere Tochter kann nicht mehr. Sie ist 10 und wollte sich vor kurzem in der Küche mit einem Messer schon verletzen, weil sie es nicht mehr aushält.
Jugendamt und auch die Polizei unternehmen nichts. Umziehen geht schlecht, da wir Eigentum haben.
Bitte um Hilfe

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Antworten (2)

Das ist eine böse Sache, kann man wohl nicht viel machen. Evtl. ist da ein Immobilienmakler die Lösung, mit etwas Glück kann man aus dem Hausverkauf sogar mit kleinem Gewinn rauskommen. Meiner Erfahrung nach ist ein Umzug da die beste Alternative.

Mobbing?

Ja ich würde sagen das dies schon weit mehr ist als Mobbing, vielleich solltet ihr mal das Jugendamt oder auch schon die Polizei einschalten. Das zählt zu körperlicher Verletzung.
Ihr solltet euch mit eurer Tochter und dem Jungen in eurem haus zusammen setzten und die Sache klären Wieso, Weshalb Warum ?
Wie alt ist der Junge denn?
Ab 14 kann er wegen Belästigng, Körperverletzung und Sachbeschädigung angezeigt werden.

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