Muss ich mich trotz Querschnittslähmung an alle Regeln in der Reha-Klinik halten?
Da ich querschnittsgelähmt bin (seit 3 Jahren) sitze ich im Rollstuhl. Im Moment befinde ich mich in einer Rehaklinik. Da ich nicht so flexibel wegen meiner Behinderung bin, schaffe ich es nicht pünktlich zu den Mahlzeiten zu erscheinen. Deswegen wurde ich vom Abteilungsleiter der Klinik schon ein paar Mal angeschrien, da er Pünktlichkeit erwartet. Ich bin darüber ziemlich empört, weil ich ja wirklich nicht kann, wegen der Lähmung. Deswegen möchte ich mich beschweren, habe aber Angst, daß die Beurteilung bei meiner Entlassung negativ ausfallen kann deswegen. Ein anderer Patient sagte, daß könnte sich negativ auf meine Pflegestufe auswirken. Jetzt bin ich sehr verunsichert. Muß ich mir das alles gefallen lassen, oder mich doch beschweren? Ich brauche dringen einen Rat. Kann mir jemand weiterhelfen? Recht herzlichen Dank! Gruß Jochen42