Genau, warum nicht bewerben?
Wenn die Firma, bei der Du im Einsatz gewesen bist keine Arbeit hat, sehe ich eine dortige Bewerbung auch recht chancenlos. Ein Verbot, das Du Dich dort nicht bewerben darfst für einen Zeitraum gibt es auf Deiner Seite nicht. Die Problematik besteht ehr darin, das Der Kunde einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen hat, in dem solche Dinge mit Zeitraumangaben meist geregelt werden. Das heist, stellt Dich dieser Kunde z.B. 3 Monate nach Überlassungsende ein, so wird laut Arbeitnehmerüberlassungsvertrag dennoch ein Honorar fällig, das Der Kunde dies vom Personaldienstleister in Rechnung gestellt bekommt, da es wie eine Personalvermittlung anzusehen ist. Hiervor hat der Kunde natürlich bedenken... auf der anderen Seite kann man aber hier als Arbeitnehmer(Bewerber) auch pokern, denn welcher Personaldienstleister, schreibt seinem Kunden eine Rechnung oder verklgt diesen auf Zahlung des Honorars, wenn er in Zukunft diesen Kunden weiter mit Personal beliefern und behalten möchte. Dieser Knackpunkt wird von Personaldienstleistern sehr genau abgewogen und die Chancen stehen nicht schlecht, das dort kein Honorar in Rechnung gestellt wird, weil der Kunde sonst Theater macht und zum Verlust führen könnte...