Schuldschein - Mahnungen

Hallo Leute ich hab ne Frage,
ein gute Freundin von mir und Ihr Mann haben privat einen Schuldschein unterschrieben.
Vereinbart wurde, dass jeden Ersten die monatl. Rate am Konto des Gläubigers bereits verfügbar sein soll.
Die die beiden dies aber nicht immer können, schickt der Ihnen immer wieder Mahnungen.
Erste Ma. 27, - zweite Ma. 36, - dritte Ma. 45, -
Meine Frage, darf der das?

Antworten (1)
Hallo Senja

Im Geschäftsleben ist die erste Mahnung, die sich auf eine Zahlungserinnerung beschränken sollte, kostenfrei zu erstellen. Für folgende Mahnungen kann der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt werden - hier sind in der Regel 5 Euro je Schriftstück angemessen.
Wenn ich der Gläubiger wäre und es wäre tatsächlich eine dritte Mahnung notwendig, wäre ich allerdings bereits beim Rechtsanwalt und würde auf Pfändung des gesamten Darlehnbetrages klagen - inclusive der Anwaltskosten.
Das Nichteinhalten der Rückzahlungsverpflichtungen ist schon ein grober Vertrauensbruch.

Klausi

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