Sozialhilfe Xll Kapitel 4 - welches Recht bei Wohnung?
Hallo, meine Mutter (bezieht keine Leistungen von irgendeinem Amt) und meine erwachsene Schwester (von Geburt an Behindert - Bezieht Leistungen nach BGB XII Kapitel vier) müssen umziehen.
Beim Sozialamt muss man ja vorher im "Erlaubnis" fragen ob die neue Wohnung bezogen werden darf nach den geltenden Vorgaben wohnungsgröße und Kosten.
Nun möchte meine Mutter verständlicher Weise jedoch in eine "bessere" Wohnung ziehen da sie es sich selbst auch leisten kann. (Normale drei Raum Wohnung mit aber hoher Kaltmiete).
Wie verhält es sich das meine Schwester trotzdem den normalen Satz für ihren Teil der Wohnung bezahlt bekommt.
Wie kann man das beantragen. Was müssen wir beachten?
Ich weiß nicht wie ich mich da besser ausdrücken soll. Aber beim Sozialamt Brauch ich deswegen erst gar nicht nachfragen die knallen mir die unmöglichsten antworten an den Kopf wie ich damals schon erfahren musste.
Liebe Grüße