Sozialhilfe Xll Kapitel 4 - welches Recht bei Wohnung?

Hallo, meine Mutter (bezieht keine Leistungen von irgendeinem Amt) und meine erwachsene Schwester (von Geburt an Behindert - Bezieht Leistungen nach BGB XII Kapitel vier) müssen umziehen.

Beim Sozialamt muss man ja vorher im "Erlaubnis" fragen ob die neue Wohnung bezogen werden darf nach den geltenden Vorgaben wohnungsgröße und Kosten.

Nun möchte meine Mutter verständlicher Weise jedoch in eine "bessere" Wohnung ziehen da sie es sich selbst auch leisten kann. (Normale drei Raum Wohnung mit aber hoher Kaltmiete).
Wie verhält es sich das meine Schwester trotzdem den normalen Satz für ihren Teil der Wohnung bezahlt bekommt.
Wie kann man das beantragen. Was müssen wir beachten?
Ich weiß nicht wie ich mich da besser ausdrücken soll. Aber beim Sozialamt Brauch ich deswegen erst gar nicht nachfragen die knallen mir die unmöglichsten antworten an den Kopf wie ich damals schon erfahren musste.

Liebe Grüße

Antworten (3)
@Morolina

Ihr könnt euch auch einen Sozialberater suchen. Durch die Behinderung deiner Schwester steht euch einer zu. Ein Bekannter von mir hat auch einen und wird in solchen Fällen von ihm beraten und der Berater kümmert sich auch um die Abwicklung mit den Ämtern. Google einfach mal nach Sozialberatern in deiner Umgebung.

Danke für den Hinweis, da würde ich von selbst gar nicht drauf kommen, dass die was damit zu tun haben könnten.

@Morolina

Hier, im forum, bekommst du wahrscheinlich gut gemeinte ratschläge, aber um auf der "sicheren seite" zu sein würde ich mich an deiner stelle an die verbraucherzentrale wenden.
viel glück!

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