Teilkündigung etc.?

Halloo, ich hab da ne knifflige frage.

Also meine freundin wohnt mit ihrem ex (leider) noch zusammen, es ist aber definitiv schon schluss mit den beiden, eltern und bekannte wissen das bereits. der ex will es aber nicht wahrhaben nach schon abermals gleichen gesprächen mit ihr und auch noch folgenden...
meine freundin hat schon nach vielen wohnungen geguckt und auch besichtigt, die allerdings nicht passten.
nun hat sie entschieden die wohnung jetzt zu behalten und er soll ausziehen (er könnte die wohnung allein sich eh nicht leisten und ihre eltern wohnen im haus)
dazu, meinte sie, muss er ne teilkündigung schreiben damit er dann nach ner frist von ca. 3 Monaten ausm wohnvertrag draußen ist und ausziehen muss. da die bürokratie halt immer so ne sache ist und wenn da nur das datum falsch ist, dauert es länger und länger..

so nun zur frage: was kann sie tun um schnellstmöglich aus dieser ganzen sache rauszukommen, ist es wirklich so was sie mir sagt, gibts noch andere möglichkeiten.
sie hälts nichmehr aus dort mit dem, will ungern aber ihre sachen wegschmeißen usw.

hoffe auf hilfreiche antworten
lg subz3ro

Antworten (2)

Ja sry für die wenigen infos

ja mehrfamilien haus.
sie stehen beide im vertrag drin.

naja sie hat mit der WBG bzw Vermieterin sich geeinigt, mit einer teilkündigung vom ex das ganze so zu machen, das er auszieht und sie drin bleibt.
nur der ex zickt rum.
sie hatten zwar schon eine abgeschickt und ne bestätigung erhalten, nur diese bestätigung mussten sie innerhalb ner woche unterschrieben wieder abschicken, das ist nicht passiert.
nun halt wieder aufs neue und ob er es unterschreibt ist wieder so ne sache, mal will er mal nicht -.-

hm du meinst keine fristen, wenn sie und vermieterin sich einigen, so wie eigentlich schon passiert ist? sicher?

Hallo ???

Das sind wieder etwas zu wenig Informationen.
Wenn ihren Eltern das Haus gehört, und es ist ein Zweifamilienhaus, kann seitens des Vermieters (Eltern) ohne Begründung unbefristet eine Kündigung ausgesprochen werden, wenn das nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen ist.
Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, muß die Kündigung (unter Einhaltung von Fristen)von Beiden kommen. Andernfalls bleibt deiner Freundin dann nur die Möglichkeit, sich etwas anderes zu suchen und den Vermieter vom Auszug zu unterrichten. Wichtig ist hier die terminliche Festlegung, da sie sonst weiterhin dem Vermieter gegenüber haftbar bleibt. Der Ex bleibt dann alleiniger Mieter - oder andersherum, der Ex zieht aus und sie übernimmt die Wohnung alleine. Bei der Übernahme der Wohnung durch EINEN der Vertragspartner dürften Fristen eine untergeordnete Rolle spielen, da der Mietvertrag weiterbesteht und sich nur Haftungsfrage und Nebenkosten neu ausrichten.

Klausi

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