Vergütung im Folgemonat

Hallo zusammen,
ich beginne am 1.1.2014 ein neues Arbeitsverhältnis.
Nun bin ich aber unsicher was den Zeitpunkt der Lohnzahlung betrifft. Folgendes steht im Arbeitsvertrag: "Die Vergütung wird im Folgemonat bargeldlos überwiesen." Das Ganze ohne eine genaue zeitliche Angabe der Überweisung. Weiß jemand was bei so einer Formulierung gesetzlich zutrifft?
Vielen Dank schonmal.

Antworten (1)

Hallo Peo,

erstmal Glückwunsch zum neuen Job. Ich bin kein Anwalt, aber du solltest einfach deinen neuen Arbeitgeber fragen, ob er diese Aussage im Arbeitsvertrag konkretisieren kann - sprich: er sollte dir sagen können wann die Überweisungen in der Regel ausgeführt werden.

Bei mir steht im Vertrag "Zu Mitte des Folgemonats". Heißt, dass ich mein Gehalt immer spätestens am 20. auf dem Konto habe. Ist zwar auch etwas unkonkret, aber immernoch präziser als bei dir.

Also, einfach mal nachfragen. Da wird dir keiner den Kopf abreißen, ist ja dein gutes Recht das zu erfragen.

Viele Grüße,
Ben

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