Wann muss ich mich beim Arbeitgeber wieder melden?

Hallo, ich bin seit einer Woche krank geschrieben und habe noch einen Nachschlag bekommen. Also vom 15.12 bis zum 31.12. Wann muss ich mich beim Arbeitgeber wieder melden. Am 31.12. wird gearbeitet und ich könnte Bescheid geben, muss ich das oder reicht es wenn ich am 02.01. morgens in der Firma anrufe und sage ich gehe nochmal zum Arzt weil es noch nicht geht. Kollegial wäre natürlich vorher Bescheid zu geben doch wie sieht es rechtlich aus. Vielleicht kann mir ja jemand die rechtliche Seite hierzu erklären, denn ich möchte natürlich nichts falsch machen und keine Abmahnung kassieren. Ich muss dabei sagen, dass die Stimmung bei uns im Betrieb sehr schlecht ist und ich schon bei der zweiten Krankmeldung nur blöde angemacht wurde. Ich erzähle auch mal das. Also ich Montag Morgen angerufen, Bescheid gesagt ich gehe zum Arzt u. melde mich wieder wenn ich zuhause bin, hab ich dann gemacht, ca. 8:30 Uhr beim Arbeitgeber Bescheid gesagt, dass ich die ganze Woche krank geschrieben bin. Nun eine Frage, ich habe gemerkt, dass ich noch nicht wieder arbeiten gehen kann. Reicht es dann eigentlich, dass ich mich am Montag erst melde u. sage ich gehe nochmal zum Arzt da es noch nicht geht oder hätte ich am Freitag, am letzten Tag meiner Krankschreibung zum Arzt gemusst? Die kollegiale Weise ist natürlich, dass ich mich am Freitag eben beim Arbeitgeber melde, aber wie sieht es rechtlich aus. Ich freue mich auf Eure antworten. LG

Antworten (1)
3tage

Hi, wenn nichts im arbeitsvertrag geregelt ist gelten 3 tage nach kenntniserlangung. Sprich du musst jetzt bescheid geben das du bis zum 31.12. Krank bist. Für mich stellt sich nur die frage was du hast wenn du 2 wochen krank bist. Hört sich nach einer schweren krankheit an. Normal ist man ja nach 2-3 Tagen wieder arbeitsfähig...die durchschnittliche kankquote pro jahr liegt ja bei rund 6 tagen...

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