Unter welchen Voraussetzungen kann man auch während einer Krankschreibung gekündigt werden?

In unserer Firma wird Personal abgebaut. Nun bin ich seit letzter Woche doch ernsthaft krank und das wird wohl auch noch einen Monat so andauern. Nun habe ich Angst, daß mir jetzt gekündigt wird. Ist das eigendlich während der Krankschreibung möglich und welche Voraussetzungen müßten dabei gegeben sein? Wer kennt sich auf diesem Gebiet aus und könnte mir dazu Infos geben? Danke schon mal vorab dafür. Gruß, Leamara

Antworten (4)
Krankschreibung...

Also während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit kann dir eigtl. nicht ge-
kündigt werden. Die AU belegt deutlich deine Arbeitsunfähigkeit die
der AG (Arbeitgeber) eigtl. nicht anfechten kann. Er kann dir höchstens
frist und formgerecht das Arbeitsverhältnis evtl. kündigen (meist dann
betriebsbedingte Kündigung). Wenn du zu oft u. lange krank bist hat
er als AG natürlich auch die Möglichkeit mit dieser Begründung zu
kündigen obwohl du ja dafür im Normalfall nichts kannst.
Wie schon von @klausi richtig geschrieben könntest Du gg. eine evtl.
Kündigung vorgehen übers Arbeitsgericht. Meist wird da zu Gunsten des
AN entschieden es sei denn dieser hat sich wirklich was zu schulden
kommen lassen (Diebstahl, Tätlichkeit z.B.). Auf jeden Fall auch den
Betriebsrat mit einschalten oder die Gleichstellungsbeauftragte falls vor-
handen. Und immer daran denken nach einer erfolgten schriftlichen
Kündigung egal ob du was dag. unternimmst o. nicht mußt du dich
innerhalb von drei Werktagen Arbeitslos melden sonst verlierst Du Geld
und evtl. auch Anspruchstage.

Wenn du zum Beispiel krankfeierst, aber garnicht krank bist, kannst du sehr schnell gekündigt werden.

Klausi hat völlig recht. Das einzige, was du machen könntest, wäre, wenn du über 6 wochen krank bist, dann krankengeld bekommen und dann die frührente anstreben. aber ch weiß ja nicht wie alt du bist

Hallo leamara,

Ich weis nicht, wieso sich das Gerücht so krampfhaft hält, dass man, während man krankgeschrieben ist, nicht gekündigt werden kann.
Eine Erkrankung hat keinerlei Einfluß auf die Rechtmäßigkeit einer Kündigung. Einzig, seitens des Arbeitgebers muß eine Kündigung gerechtfertigt sein (grobe Verfehlungen des Arbeitnehmers, Wegfall von Abteilungen, Auftragseinbrüche usw) und die sozialen Aspekte (Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, soziale Verpflichtungen) müssen berücksichtigt werden, wenn nur ein kleiner Personenkreis betroffen ist. Wenn ein Betriebsrat installiert ist, muß dieser vor der Kündigung auch vom Arbeitgeber informiert werden und der kann ggf. von seinem Veto-Recht Gebrauch machen - muß er aber nicht.
Nach Aussprache der Kündigung hast du 3 Wochen Zeit, gegen die Kündigung zu klagen (Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht) und kanst eventuell die Weiterbeschäftigung oder zumindest eine Abfindung herausholen - hat der Betriebsrat auch der Kündigung widersprochen, stehen deine Chancen etwas herauszuholen besser.
Sei dir aber im Klaren, wenn du kein Gewerkschaftsmitglied bist, trägst du die dabei entstehenden Kosten selbst.
Viel Glück
Klausi

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