Was muss man rechtlich beachten, wenn man im Mietshaus einen Treppenlifter einbauen lassen will?

Wir wohnen im ersten Stock eines Vierfamilienhauses. Leider kann meine Frau kaum noch laufen und wir würden gerne auf unsere Kosten einen Treppenlifter im Treppenhaus einbauen lassen. Mit den Mitbewohnern gäbe es keine Probleme, aber mit meinen Vermieter haben wir noch nicht gesprochen. Was gäbe es dabei rechtlich zu beachten, darf der Vermieter den Einbau ablehnen?

Antworten (3)

Jeder Um- und Einbau von Hilfsmitteln muss mit dem Vermieter abgesprochen werden.

Treppenlift

Um einen Treppenlift in einem Mietshaus einbauen zu lassen, muss man sich unbedingt die Genehmigung vom Vermieter holen. Auch wenn man in der Wohnung Umbauten vornehmen möchte, ist es notwendig die Genehmigung vom Vermieter zu haben. Gerade bei einem Lift sind noch bautechnsiche Vorschriften zu beachten.

Ich denke schon, dass er dazu das Recht hat aber wollen wir mal hoffen, dass er Verstädnis zeigt. Da es ja auch auf eure Kosten geht, sollte es kein Problem sein.

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