Welche Rechte haben Großeltern, wenn die Erziehung der Enkel an sie fällt?

Ostersonntag (12.04.2009) wurde unser Enkel geboren.
Leider war meine Tochter immer schon mein Sorgenkind, da sie sich immer nicht gerade den besten Umgang suchte und auch nicht gerade die Fleißigste war. Der Vater des Kindes, keinen Schulabschluss, und auch sonst keine Qualifikationen, mittlerweile von meiner Tochter getrennt.
Die Wohnung meiner Tochter lässt arg zu wünschen übrig. Da ich absolut keine Rechte besitze, habe ich das Jugendamt darüber in Kenntnis gesetzt, welches sich mittlerweile um den Stand der Dinge kümmert.
Allerdings sind diese auch an uns heran getreten, ob wir nicht den kleinen an den Wochenenden nehmen können, oder zumindest täglich nach schauen können.
Mann macht es ja gerne, aber steht uns von irgend wo her Unterstützung zu?
Zumindest wenn es dann noch mehr wird. Kinder kosten nun mal Geld...
Was ist, sollten wir den Kleinen ganz zu uns nehmen?
Über Infos wäre ich sehr dankbar.
Glg bagira1964

Antworten (5)

einen Gruß an alle welche auf der Suche nach Antworten sind.
Ich bin damals vom Regen in den Sturm geraten...so würde ich die Zeit beschreiben, um dem nahe zu kommen. Daher erst heute ein paar Dinge welche uns gut getan haben.
Wir hatten im März 2011 ein HPG an dem ich eine Anwältin dabei hatte. ( Den Tipp dafür hatte ich in Foren bekommen). Dadurch haben wir die Pflegschaft durchbekommen. Für das Pflegegeld war ich sehr Dankbar, als allein erziehende Großmutter.
Meine Tochter bekam im Sommer 2011 die Diagnose ADHS, ich hatte Hoffnung, das sie ihr Leben nun etwas mehr in Ordnung bringen könnte. Doch ab dem 1. Advent des selben Jahres erkrankte sie an Leulämie. Im Juni 2012 zerbrach meine Ehe. Am 05.12.2012 verstarb meine Tochter.
Ihr Sohn, mein Enkel, er lebt noch immer bei mir.
Auch er mittlerweile sie Diagnose ADHS, und dadurch verdammt nicht einfach.
Doch wir haben es geschafft, dass er eine Gesamtschule besucht, (ca.Stand Realschule mit gutem Notendurchschnitt)
obwohl man ihn damals nur eine Förderschule zugesagt hatte und ihm dieses nicht zugetraut hatte.
Ich wünsche allen, welche ähnliche Dinge erleben, viel Kraft und gutes Gelingen

Mein Rat:

Versuche es einmal mit einer Vereinbarung zur Personenfürsorge, vielleicht befristet für 6 Monate. Dann hast du zunächst folgende Befugnisse: - Erziehung des Enkelkindes, rechtliche Vertretung gegenüber Insitutionen, Geltendmachung von Versicherung-, Versorgungs- u. a. Versorgungsleistungen, bei Gefahr im Verzug alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die dem Wohle des Kindes dienen. Schwerwiegende Entscheidungen müssen jedoch mit der Mutter abgesprochen werden. Dafür hast du dann Anspruch auf das Kindergeld und die Unterhaltszahlungen.
Wir haben nach dieser Vereinbarung das Sorgerecht erhalten und befanden uns in ähnlicher Situtation. Für uns ist das jetzt einfacher, da unsere Tochter uns immer mit dem Wohl des Enkels erpresst hat, davon sind wir nun befreit.

Gelder für Pflege(groß)eltern

So leute uns steht Unterstützung zu, lest mal diese Seiten

http://pflegeelternrecht.de/pf/pflegegeld.php

http://www.moses-online.de/artikel/grundinfos-pflegekinder

und hier ist noch ein interessantes Forum zu finden

http://www.pflegeelternforum.de/

ich wünsche viel Erfolg dem der es braucht
gglg bagira

Es geht weiter...

Den Kleinen habe ich seit dem 20.12.2010 vom JA in meine Obhut bekommen,
Ich bin im Augenblick im ganzen Netz auf der Suche nach nützlichen Tips.

Das eigentliche Problemkind ist meine Tochter (23J.), wir hatten schon immer einen Kampf miteinander, mit 13 Jahren war sie in einer Psychosomatischen Klinik.Dort war der Abschlussbericht, stellen sie sich mit einem Knüppel dahinter wenn sie was tun soll!

Ihre Gleichgültigkeit und Faulheit hat sie bis heute beibehalten. Mein Enkelkind ist zwar immer satt geworden, aber Sauberkeit und Zuwendung haben arg gefehlt. Da ich meine Tochter kenne habe ich das JA auf sie aufmerksam gemacht. Meine Tochter soll nun wieder in eine Psychosomatische Klinik, nur setze ich nicht allzu viele Hoffnungen da hinein. Außerdem kann sich der Start der Therapie auch noch bis zum Jahresende hinziehen. Betreut wird das Ganze vom JA und der Fam.-Hilfe

Ich hätte gerne gewusst, welche Rechte ich als zunächst vorübergehende Pflege-(groß)mutter habe? Welche Unterstützung kann ich bekommen und wo kann ich mich informieren?

Bekomme derzeit nur das Kindergeld. Die zuständige des JA konnte mir hier keine Auskunft geben, sie war überrascht das meinem Enkel der Unterhalt gestrichen wurde seit er bei mir wohnt.

Über Infos zu diesem Thema wäre ich sehr Dankbar

???

Nach meinem Wissensstand steht euch keinerlei Unterstützung zu, dazu müsstet ihr die Vormundschaft beantragen. Wobei dieses wahrscheinlich zu einem starken Disput mit eurer Tochter führen wird.

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