Wie komme ich wieder frei?

Hallo alle zusammen,

ich bin nun seit dez. 2010 bei einer großen
zeitarbeitsfirma beschäftigt. Zur großen
überraschung konnte ich sogar wieder in meiner alten firma an meinen früheren
arbeitsplatz anfangen, nur für weniger Geld eben. Da ich sechs jahre sebständig
war, war mir alles egal, nur arbeit wieder
finden, da ich kein Arbeitslosengeld bekam und mich auch noch selber krankenversicher mußte. Es passte eben alles zu diesen punkt. Zwischendurch war ich dann mal 4 wochen woanders beschäftigt und bin seit anfang märz wieder zurück am alten arbeitsplatz.
Nun wurde bekannt, das leiharbeiter übernommen werden sollten und ich war
mit dabei auf denPlan !!!
Jetzt der Hammer! Übernahme abgeblockt, da die ZA Geld von der Leihfirma haben will, Provision nennt man das, es wäre so im Vertrag zwischen den beiden. Natürlich kann die
leihfirma nicht zahlen und hat mich von der Liste genommen. Ich rief bei der ZA
an und die erklärten mir den sachverhalt.
Wenn ich nun selber kündige bei der ZA und dann bei der Firma anfangen will, dann muß trotzdem die Provision gezahlt
werden. Die wollen mich gerne nehmen
und nun das. Mein Arbeitsvertrag geht bei der ZA bis 31.12.11 !
Wenn ich nun diesen nicht verlängere, kann ich dann bei meiner alten Firma anfangen ohne das die noch was zahlen
müssen ????
kann mir jemand helfen!

Antworten (8)

StGB 27 - Was gibt es bei Beihilfe zum Verstoß gegen Menschenrechte-Artikel 23 ?

Steuer- und Abgabenbetrug durch Verstoß gegen Menschenrechte-Artikel 23 ?

Ihr Marketing? Verstoß gegen Menschenrechte-Artikel 23 ?

Ihr Marketing? Verstoß gegen die allgemeine Erklärung der Menschenrechte-Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)

Jede Arbeit die Großfirmen, an Diensleister vergeben, beauftragen und von den Dienstleister an Ihre Beschäftigten geringer bezahlt wird, verletzt, verstößt gegen den Artikel 23
Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)
der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Es ist die Arbeit, die sonst deren Mitarbeiter machen müssen.
Dadurch sind Steuer- und Abgabeeinnahmen reduziert.

@ bernd52

Du schließt mit der Zeitarbeitsfirma einen Vertrag. Sie müßen Dir einen Einsatz in einer Firma besorgen und Du mußt in dieser Firma im Auftrag der Zeitarbeitsfirma Deinen Dienst tun. Jetzt kommt es darauf an, ob Du mit der Zeitarbeitsfirma eine "Personalvermittlung" vereinbart hast, oder als "Zeitarbeitsnehmer" arbeiten wolltest. Bei einer Personalvermittlung wird Dir vorher gesagt ob eine Vermittlungsgebühr fällig wird, oder ob die Firma die Dich übernimmt die Gebühr bezahlt. Bei klassischer Zeitarbeit, fällt keine Gebühr an (eigene Erfahrung)

@ Dieter

AÜG §9 Abs. 4
regelt, dass im Arbeitsvertrag so eine Klausel unwirksam ist.
Da steht die Provision aber auch nicht.
Es ist kein Verbot eines Vertrags,
es ist eine Vereinbarung zwischen Kunde und Dienstleister, dass eine Vermittlung eines AN Geld kostet.
Der AN darf natürlich einen Vertrag schließen,
der Kunde muss dann eben nur zahlen.

Völlig

In Ordnung und auch rechtens. Tja @ Marie... mit 16-17 muss man nicht zwingend eine Ahnung von dem Thema haben, aber auch nicht "irgendwas" tippen.

AÜG

AÜG §9 Abs. 4

Provision - Nachtrag

übrigens: egal ob du kündigst oder dein Vertrag ausläuft.....
auch nach Beendigung des Vertrages werden die eine Frist vereinbart haben, und erst nach deren Ablauf (gerne 6 Monate) ist die Übernahme provisionsfrei.

Wer die Möglichkeit hat, beim Kunden zu erfragen (oder dessen BR!), wie ganau die KOnditionen im Überlassungsvertrag sind, möge dies tun. Da gibt es zwischen den Zeitarbeitsfirmen große Unterschiede.

Meine ERfahrung: je namhafter/größer die sind, desto länger dauert die Provisionsbindung.

Provision

Bei einer "großen" Zeitarbeitsfirma sind im Überlassungsvetrag (das ist der Vertrag den zB Randstad mit dem Kunden hat), auch die Provisionen geregelt, die sich bei einer Übernahme des überlassenen Arbeitnehmers ergeben.
Das ist grundsätzlich zulässig. Das ist auch kein "Hammer" sondern völlig normal.
Es gibt dazu Regeln, aber bei zB Randstad werden die vermutlich eingehalten.

Moderator
@bernd52

Spekulationen aus einem Internetforum bringen dir da denke ich eher wenig. Wende dich an jemanden der sich damit auskennt. Ich würde da zu einer Gewerkschaft gehen, der DGB beträt und betreut in solchen Fragen.

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