Wie regelt man die Formalitäten zur Beantragung einer Kurzzeitpflege?

Seit einem Jahr pflege ich meinen Vater (Pflegestufe 1) daheim. Nun bin ich selber am Ende meiner Kraft uns brauche dringend Urlaub. Ich habe mal von der Möglichkeit einer Kurzzeitpflege gehört. Wie und wo kann man sowas beantragen und welche Kosten würden auf mich zukommen? Wer kennt sich auf diesem Gebiet aus und könnte mir dazu Infos geben? Dankes chon aml vorab. Gruß, Emmah

Antworten (1)
Kurzzeitpflege wegen Erholungsurlaub

Da Pflegestufe schon besteht, sollte dein Erholungsurlaub von der Krankenkasse genehmigt werden. Dort wird der Antrag auf Kurzzeitpflege gestellt. Soviel ich weiß, stehen Pflegepersonen vier Wochen Urlaub im Jahr zu. Die Kosten für so eine Kurzzeitpflege werden bis auf einen geringen Eigenanteil von der Kasse übernommen.

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