Zu welchem Termin kann ich kündigen?

Hallo zusammen, ich habe eine dringende Frage. Ich möchte gerne bei meiner Zeitarbeitsfirma kündigen (ist vom Amt schon abgesegnet worden). Ich habe dort am 22.3.2011 angefangen. Die Kündigungsfrist beträgt, soweit ich weiß, 4 Wochen. Ich weiß nur leider nicht zu welchem Termin ich nun kündigen kann (15.4., 30.4.??). Egal wen man fragt es heisst immer "steht im Tarifvertrag". Das nützt mir aber nichts. Kann mir vielleicht jemand helfen? Danke.

Antworten (2)
Vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats

Warum nützt dir der Hinweis auf den Tarifvertrag nichts? Falls du nicht weißt, welcher für dich zutrifft, kannst du es im Arbeitsvertrag nachlesen.
Im Zweifel kann man Kündigungsfristen auch in der Personalabteilung erfragen.

Soweit ich herausgefunden habe, gibt es in D derzeit drei verschiedene Manteltarifverträge (MTV) für Zeitarbeit. Nach Ablauf der Probezeit richten sich bei allen drei MTV die Kündigungsfristen nach § 622 BGB.

Zitat § 622 BGB: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Zum Ende des Monats

Kündigen solltest Du zum Ende des Monats.

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