Arbeitslosengeld trotz Freistellungsvertrag vor dem Studim
Ich habe eine 3 jährige Ausbildung gemacht, danach 2 Jahre gearbeitet und zurzeit mache ich eine zweijährige Weiterbildung zum Techniker. Ich habe einen Freistellungsvertrag von dem Unternehmen bei dem ich davor gearbeitet habe, dass heißt ich kann danach da weiter arbeiten. Allerdings will ich nach der Weiterbildung, die dieses Jahr am 31.06 endet, anfangen zu studieren. Das Studium fängt im Oktober an, allerdings sind davor schon eine Vorkurse für das Studium. Habe ich ein Recht für diese drei Monate "Überbrückungszeit" ein Recht auf Arbeitslosengeld??