Arbeitslosengeld trotz Freistellungsvertrag vor dem Studim

Ich habe eine 3 jährige Ausbildung gemacht, danach 2 Jahre gearbeitet und zurzeit mache ich eine zweijährige Weiterbildung zum Techniker. Ich habe einen Freistellungsvertrag von dem Unternehmen bei dem ich davor gearbeitet habe, dass heißt ich kann danach da weiter arbeiten. Allerdings will ich nach der Weiterbildung, die dieses Jahr am 31.06 endet, anfangen zu studieren. Das Studium fängt im Oktober an, allerdings sind davor schon eine Vorkurse für das Studium. Habe ich ein Recht für diese drei Monate "Überbrückungszeit" ein Recht auf Arbeitslosengeld??

Antworten (1)
Stehst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung?

Lassen sich die Vorkurse mit einer (befristeten) Tätigkeit vereinbaren?
Ist eine Anwesenheit während der Vorkurse, in der Zeit von ca 7.00 bis 17.00 Uhr, Mo - Fr, sinnvoll bzw verpflichtend?

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