Besteht eine Informationspflicht bei Kündigung?

Hiho,

ich arbeite derzeit als industriekaufmann und habe eine zusage das ich im sept. eine ausbildung bei der polizei anfangen kann.
jetzt würde ich gerne meiner firma sagen dass ich im sept weg bin, damit nach ersatz für mich geschaut werden kann, habe aber angst davor das ich dann gekündigt werde und die 4 monate auf der straße sitze, ich habe frau und kind und kann mir das nicht leisten. gibt eine möglichkeit meiner firma zu sagen das ich geh ohne das ich gekündigt werden kann ?

habe von unsrem betriebsratsvorsitzenden erfahren, das es sowas wie eine informationpflicht gibt, nachder ich verpflichtet bin meinem chef zu bescheid zu geben, wenn ich weiß das ich geh! stimmt das ?

vielen Dank!!!

Antworten (7)
Kündigung

Das ist einen gute Frage! Soweit ich weis, ist es richtig, dass du schnellsmöglich bescheid sagen muss, sobal du einem Vertrag zustimmst. Allerdings muss dein Arbeitgeber auch eine Kündigungsfrist einhalten, weshalb du nicht sofort gekündigt werden könnetst! Es ist allerdings pauschal schwierig zu beantworten. Lass dich am besten von einem Fachmann beraten, bevor du vorschnell handelst!

Oppala, Doppelpost und auch noch ein Nachtrag ...

Ich habe ein klein wenig recherchiert. Es könnte sein, dass Du bezüglich der Kündigung recht hast. Zeitvertrag ist Vertrag auf Zeit und wenn nicht ausdrücklich im Vertragswerk vereinbart, dann kann keiner vorzeitig kündigen (auch Du nicht)! Also: Lass es bitte unbedingt klären. Entweder von der Gewerkschaft oder einem Anwalt. Ansonsten bleibt Dir nur, mit Deinem AG eine Aufhebungsvertrag zu vereinbaren ...

Viel Glück und alles Gute
Gruß Bernd

Meines Erachtens ...

Gelten die 4 Wochen aus dem § 622 BGB. Grundsätzlich zumindest. Allerdings kann ein Tarifvertrag bestimmen, dass längere oder aber auch kürzere Fristen gelten. Zwei Wochen sind m.W. die Regel während der Probezeit. Nach neuester Rechtssprechung aus Europa (EUGH vom 19.1.2010) müssen zwischenzeitlich auch die Zeiten vor dem 25. Lebensjahr angerechnet werden. Das dürfte aber bei Dir eh Theorie sein.

Die größte Frage ist, wie gut kannst Du mit Deinem Chef ... und kannst Du ihm vertrauen??? Daraus kannst nur Du den Schluss ziehen, ob Du frühzeitig Bescheid geben willst. Inwieweit die Kündigung bei Zeitverträgen anders (also für den AG schwieriger ist), kann ich Dir nicht sagen. Ich bin kein Jurist!!!

Zum Thema dass Du Deinen Chef informieren musst, sobald Du weißt dass Du kündigen willst ... weißt Du es denn schon ganz sicher??? Ich würde mir das saugut überlegen ... und dazu brauche ich ggf. eben bis zum 31.07. Sorry, aber früher würde ich mich im Ernstfall eben nicht entschieden haben wollen ;-) Also deshalb würd ich mir keinen Kopp machen.

Bist Du in einer Gewerkschaft? Dann lass Dich doch vom zuständigen Gewerkschaftssekretär beraten. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann klär mit denen den Sachverhalt und hol Dir eine Kostenzusagen für eine anwaltliche Beratung. Oder (teuerste Möglichkeit) Du gehst direkt zu einem Advokaten und bittest ihn um eine ... ich mein das heißt "Erstberatung" und kostet um die 200 Teuro. Aber die Kostenfrage klär bitte unbedingt vorher am Teleläut. Zu den Herren Juristen habe ich aus leidvoller Erfahrung nicht immer Vertrauen.

PS

Ich sollte vllt auch erwähnen das ich einen befristeten vertrag bis zum ende des jahres hab. bin der meinung mal gehört zu haben, dass man bei einem befristeten vertrag nur sehr schwer von arbeitgeberseite gekündigt werden kann, ist da was dran ?

.

Vielen dank erstmal soweit.

das ich kündigen muss ist mir bewusst, problem ist nur, ich arbeite in der disposition und wir sind 2 leute, wenn ich jetzt meine kündigung einreich und sag ich bin in 4 wochen weg, wäre das für meinen kollegen "beschissen", deswegen würde ich ihm zuliebe das ganze schon vorher bekannt geben damit er sich schonmal nach ersatz umschaun kann und diesen einlernen kann, weiß allerdings nicht wie mein chef reagiert und was er dazu sagt.

mit dem betriebsrat habe ich schon gesprochen und der hat gesagt, ich bin verplichtet meinem chef zu melden, wenn ich weiß das ich zu einem bestimmten termin die firma verlasse, das so früh wie möglich zu melden.

ich bin 21 also bin ich von der kürzesten kündigungsfrist betroffen, wobei der betriebsratsvorsitzende gesagt hat, das wäre jetzt auf 2 wochen zum 15. oder 31. geändert, sprich ich hätte nur 2 wochen kündigungsfrist.

er hat zwar gesagt, das wenn mir das nicht bekannt ist, mit der informationspflicht (und wir davon ausgehn das er mir das nich gesagt hat) dann kann mir da auch nix passieren, aber die frage ist halt, ob mein chef das denn auch so sieht!

PS

Die Kündigungsfristen gelten auch für den Arbeitgeber. Das heißt, wenn Du die Kündigung zum spätmöglichsten Zeitpunkt abgibst, kann Dir Dein Chef zu einen früheren Zeitpunkt als Dein "Wunschtermin" nicht kündigen.

Du musst kündigen ...

Erkundige Dich noch mal beim Betriebsrat, welche Fristen Du einhalten musst. Befürchtest Du, dass der Arbeitgeber Dir kündigt, wenn Du ihm bereits jetzt sagst, dass Du gehen möchtest, dann gebe die SCHRIFTLICHE Kündigung zum spätmöglichsten Termin ab. Sollte das Verhältnis zum Chef allerdings nicht ganz so schlimm sein, kannst Du die Kündigung auch früher abgeben und ihm dadurch mehr Zeit zur Nachfolgersuche geben.. Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Die Kündigungsfrist verlängert sich, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Die Kündigungsfrist beträgt, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
- zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
- fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
usw.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. Bist Du also unter 25 Jahre alt, hast Du immer 4 Wochen zum Monats-15. oder Monatsende.

Viel Glück bei der Pozilei ;-)

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