Darf ich kündigen und bei einer anderne Zeitarbeitsfirma beim gleichen Kunden anfangen?

Ich habe einmal eine Frage bezüglich der Zeitarbeit.

Ich bin zurzeit in Beschäftigung bei einer Zeitarbeit bei dem Kunden: X
Jetzt habe ich ein Angebot von einem anderen Zeitarbeitsunternehmen bekommen bei dem ich besser verdienen würde. Ist es nun erlaubt bei der jetzigen Zeitarbeitsfirma zu kündigen und zur anderen Zeitarbeitsfirma zu gehen und weiterhin bei dem gleichen Kunden eingesetzt zu werden? Mir hat man etwas von einer Drehtürklausel gesagt, aber laut meiner Google suche, betrifft diese Klausel ja nur Personen die bei der Firma fest Angestellt waren und dann in dem gleichen Unternehmen über eine Zeitarbeitsfirma wieder eingesetzt werden. Es wäre nun von vorteil zu erfahren, ob dies legal ist, bzw. überhaupt so umsetztbar ist.

Antworten (1)

Wenn du dich an die Kündigungsfrist hältst, sehe ich keine Problem.

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