Grillen auf Balkon erlaubt

Stimmt es das man seinem Nachbar 48 Std. bevor man auf seinem Balkon grillen möchte Bescheid geben muss das man grillt? Bezieht sich das auf einen Holzkohlegrill oder betrifft es auch einen Elektrogrill? Was macht man wenn der Nachbar sagt er möchte das nicht, muss man sich dann daran halten oder hat man ein Recht grillen zu dürfen?

Antworten (1)
Horst
Kommt auf den Mietvertrag und die Hausordnung an

Hallo Pavellka,

ich vermute mal, dass du in einem Mietshaus mit mehreren Mietparteien wohnst. Bei mir ist es so, dass im Mietvertrag ein generelles Grillverbot mit flüssigen oder festen Brennstoffen verboten ist. Ein Elektrogrill sollte somit in Ordnung sein.

Von der Benachrichtigungspflicht 48 Stunden vorher habe ich persönlich noch nichts gehört.

Gruß, Horst

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