@Rice Teil 2
In meinen Beitrag wollte ich nur eingehen auf das Problem der Abstimmung der Medikamente zwischen den Fachärzten und Wirkstoffen sowie Zusatzstoffe. Durch die Rahmenverträge der Krankenkasse bekommen die Patienten nicht die tatsächlichen verordneten Medikamente, sondern nur mit denselben Wirkstoff. Problem da bei ist, dass die Zusatzstoffe zwischen den Medikamenten sich in letzter Zeit erheblich unterscheiden zum verordneten Medikament. Die Folge ist, dass die verordneten Medikamente nicht mehr Zusammenpassen und es zu zahlreicher Nebenwirkung oder sogar zur Aufhebung der Wirkungsweise der Medikamente gekommen ist.
Es gab dazu eine Vielzahl von Rundschreiben, die auf das Problem hinweisen. Der Arzt/-in hat jetzt zu Prüfen an der PZN Nummer des Medikaments und nicht nach dem Verzeichnis. Weiterhin soll anhand der tatsächlich übergebenen Medikamente durch die Apotheke anhand der PZN Nummer die Prüfung durchgeführt werden. Ein Arzt/-in muss die Aufgabe des Prüfers bei bestehenden mehrfacher Facharztbehandlung übernehmen und regelmäßig an den Übergebenen Medikamenten anhand der PLZ die Wirkungsweise oder Konflikte prüfen. Ich war letzten bei einer Weiterbildung und dort wurde das Problem ausschließlich diskutiert, dass das tatsächlich keine Arzt/-in der Praxis macht und jeder sich auf den anderen verlässt. Besonders die niedergelassenen Ärzte sehen das nicht ein, da die Leistung nicht von der KV bezahlt bekommen. Niedergelassen Ärzte (Arztpraxis) sind reine privatwirtschaftliche Unternehmen und müssen alles selbst erwirtschaften. Dort ist Zeit bares Geld, am besten nur Privatpatienten da dort das Entgelt am höchsten ist. Am Bestehen in einer Stunde viele Patienten abfertigen. In einer PIA oder Krankenhaus spielt dies keine Rolle Zeit, da der Arzt/-in ein festes Einkommen bezieht. Daher laufen viele Niedergelasse Ärzte sturm dagegen und prüfen dieses nicht, da es keine materielle Vergütung dafür gibt. Dies gehört zur Behandlung eines Patienten und stellt keine extra Leistung dar, wo leben wir jetzt überhaupt. Das Problem haben die Krankenkassen über die Rahmenverträge mit den Herstellern geschaffen. Dadurch passen die Füllstoffe, Nebenstoffe nicht mehr in den Medikamenten.
Rice, wenn du von der Apotheke neue Medikamente bekommst musst du zwischen alter und neuer Verpackung die PNZ Nummer vergleichen. Die Verpackung sehen gleich aus, aber die PNZ Nummer kann anders sein. Dann ist das ein anderes Medikament und die Zusammensetzung ist anders.
Leiter kann man in Forum keine PDF Anhänge machen, sonst hätte ich dir die Rundschreiben von Sächsischen Gesundheitsministerium und der KV Sachen für dein Arzt mitgeschickt für deinen Arzt.
Rice, mir ist es nicht ganz klar, warum du den Beitrag ins Forum gesetzt hast, was willst du mit dem Beitrag erreichen oder welche Fragen hast du ganz konkret. Wie z.B. der Nierenverlust ist auch eine Folge der vorliegenden Gefäß Erkrankung sowie die Vaskuläre Myelopathien. Vaskuläre Myelopathien ist nur die Folge einer Grunderkrankung. Auch bei inkompletter Querschnittlähmung gibt es verschiede Formen. Auch der Medizinische Begriff Querschnittslähmung geht mit der Umgangssprache weit auseinander.
Unter einer medizinischen Querschnittslähmung versteht man die Folgen einer kompletten Durchtrennung oder inkompletten Schädigung des Rückenmarksquerschnitts. Es zeigt sich ein Lähmungsbild mit Ausfall motorischer, sensibler und/oder vegetativer Körperfunktionen unterhalb der Schädigung. Je nach der Schwere unterscheidet man eine komplette Lähmung (Plegie) von einer inkompletten Lähmung (Parese). Medizinisch ist die Grundvoraussetzung für einen Querschnittslähmung als Definition begrenzt auf die Voraussetzung „kompletten Durchtrennung oder inkompletten Schädigung des Rückenmarksquerschnitts“. Selbst bei eine teilweisen Durchtrennung Rückenmarksquerschnitts liegt keine Querschnittslähmung vor, da die Definition aussagt das dies vollständig durchtrennt seinen muss.
Rice, um das zu beurteilen zu können, ob die medizinische Querschnittslähmung vorliegt, benötigt man die vollständige Patientenakte, sowie vom ersten Tag angefertigte MRT, CT und gefertigten Röntgenbilder. Alles andere wäre unseriös und nicht profihaft oder eine Vorverurteilung. Man müsste sich die MRT, CT und gefertigten Röntgenbilder, ob eine komplette Durchtrennung oder inkompletten Schädigung des Rückenmarksquerschnitts vorliegt.
Rice, dies wäre wichtig, sollte eine medizinische Querschnittslähmung vorliegen, dann steht dir eine GdB von 100% zu und weiterhin besteht dann auch ein Anspruch auf eine Pflegstufe. Dieses müsste dein Arzt abklären.
Schreib mir mal, was du mit dem Beitrag erreichen wolltest. Zu deinen Beitrag Eltern und Zeit mit Kindern schreibe ich dir was noch. Hätte ich nicht meine Eltern, die sich teilweise um eine beiden Töchter kümmern würden, könnte ich nicht Arbeiten. Auch meine Schwiegereltern kümmern sich um unsere Kinder. Sehr interessantes Thema zum Austauschen.
Liebe Grüße
Rose von Dublin