Mobbing auf dem Parkplatz

Hallo Leute,
Meine Schwester hat vor kurzem einen neuen Seat Ibiza zum 18. bekommen, ihr erstes Auto. Und da sie vorsichtig damit umgeht parkt sie auch vorsichtig ein. Wo Wir beim Thema wären:

Sie wurde vor 3 Tagen bei einem Einparkmanöver von einer Mitschülerin gefilmt, da sie 2 Minuten gebraucht hat um ihr Auto hinein zu parkieren, wahrscheinlich weil sie das Auto erst in die richtige Position bringen musste hinein zu fahren, man kann ja nicht immer mit einer Lenkbewegung in die Parklücke fahren. Nun denn, meiner Schwester war dies unangenehm und sie hat ihre Mitschülerin freundlich gebeten das Video bitte zu löschen.

Als Antwort erhielt sie: , , Nein, das werde ich nicht tuen Ich werde das Video jedem zeigen und mich drüber kaputt lachen. Du kannst einfach kein Auto fahren!"

Nun denn meiner Schwester war dies sehr unangenehm als Sie dann in der Pause kurz zum Auto ging um etwas zu besorgen und dann wieder in ihrem Klassenraum ging hatte ihre Mitschülerin jedem das Video gezeigt und meine Schwester zum Gespött der ganzen Klasse gemacht.

Nun würde Ich diese Mitschülerin gerne anzeigen basieren auf:

Beweisstück A: Das Video auf Ihrem Handy

Beweisstück B: 3 Zeugenaussagen

Alter der Täterin: 21 Jahre

Diese Mobbing-Attacke löste große Scham bei meiner Schwester aus und brauchte sie dazu am nächsten Schultag mit meinem Auto in die Schule zu fahren, damit Sie keiner erkennt.


Könnte Ich diese Schülerin jetzt anzeigen? Da diese auch nach anraten von anderen Personen das Video nicht löschen will.


mfg,
triban1337

Themen
Antworten (5)
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Wie schon die anderen User geschrieben haben,

Solltest du da sofort etwas unternehmen.
Außerdem kann nicht gleich jede/r 18-Jährige gut einparken.
Man hat ja gerade mal den Führerschein bestanden und ist demnach noch nicht perfekt. Mit der Zeit wird sie es immer besser beherrschen.

Nachtrag......

Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.

.....

Als Datenschützer, was ich beruflich ausübe, kann ich dir nur empfehlen diese Person anzuzeigen. Jede Person hat Recht auf den Schutz des eigenen Bildes.
Sollte Hilfe gebraucht werden, stehe ich gerne zu Verfügung!

.....

Ja, das kannst du.

ich würde es so machen.
sag der schülerin klipp und klar das es verboten ist, von jemand filmaufnahmen zu machen wenn dieser nicht damit einverstanden ist.
es gäbe jetzt zwei möglichkeiten.
1) sie löscht alle filmaufnahmen und entschuldigt sich in aller öffendlichkeit bei der schwester.
2) falls sie es nicht macht würde umgehend eine Anzeige erfolgen die gerichtlich verfolgt würde.

Moderator
@Triban1337

Das will ich meinen, die Mitschülerin darf das nicht machen, wenn deine Schwester sie darum gebeten hat, es zu löschen, dann muss sie es tun. Da sie es nicht getan hat, kannt du sie anzeigen, dass deine Schwester jetz zum Gespött geworden ist, kommt sicherlich noch erschwerend dazu. Du hättest auch genug Beweise, zeig sie an.

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