Selbstständigkeit: auf Kleinunternehmerregelung verzichten?

Hi,

in den letzten Jahren habe ich für mein Hobby Tonaufnahmen/CD-Produktion einen Namen gemacht und möchte zukünftige Projekte mehr als Nebengewerbe und mit professionellem Charakter (branchenübliche Einnahmen, Rechnung schreiben) angehen.
Alles bleibt aber im kleinen Rahmen und bleibt zumindest für 2 Jahre mein Hobby (danach kann es anders aussehen). Aufträge ca 2-4/Jahr, Einnahmen 800-1000€/Jahr, Ausgaben in Equipment (Mikrofone usw) ebenfalls 800-1000€/Jahr.

Gewerbeanmeldung ist draußen und jetzt habe ich den Bogen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" vom Finanzamt da. Die Frage stellt sich: 19% MwSt ausweißen und absetzen - ja oder nein?
Für die Investitionsphase bietet das Absetzen der MwSt garantiert finanzielle Vorteile. Vorallem dann, wenn ich mich entscheide die Nebentätigkeit nicht mehr als Hobby zu sehen - so fallen durchaus hohe Kosten in professionelle Technik an.
Andererseits muss ich mich jetzt festlegen für 4-5 Jahre (oder?) und habe mit dem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung einen großen Verwaltungsaufwand, in den ich mich selbst hineinarbeiten müsste (Steuerberater lohnt sich nicht).
Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Antworten (2)
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Danke Kermit, du hast Recht.
Vielleicht mache ich in den ersten 1-2 Jahren ja Minus mit meinem Gewerbe durch die Ausgaben, die ich habe. Das ist aber der einzige Punkt, der mir durch Verzicht der Kleinunternehmerregelung Vorteile schafft. Und das sind vielleicht 100-200€, was als minus rausgeht und ich absetzen kann.
Da lohnt sich in der Tat die Entscheidung nicht!

Schließlich kann ich nicht dauerhaft Verlust machen sonst steigt mir das FA und GwA aufs Dach, daher bringt mir das Ausweisen der MwSt nach dem 2. oder 3. Jahr finanzielle Nachteile!

Moderator
...

Nachdem sich deine Invetitionen momentan im Rahmen halten, würde ich auf den Vorsteuerabzug verzichten. Damit sind deine Gerätschaften effektiv zuwar 19 % teurer, aber auch deine Dienstleistung ist 19 % billiger. Wenn du dich für die Vorsteuerabzugsregelung entscheiden würdest, müsstest du bei deinen Kunden noch 19 % MwSt aufrechnen. Nachdem du aber ja in erster Line eine Dienstleistung anbietest (anders als bespielsweise ein Handel für Musikinstrumente) würde ich die Kleinunternehmerregelung wählen. Der Verwaltungsaufwand ist bei der Kleinunternehmerregelung deutlich geringer und du kannst dich jederzeit entscheiden, doch den Vorsteuerabzug auszuweisen. Dann bist du an diese Entscheidung allerdings 5 Jahre gebunden.

Ich habe ein kleines Gewerbe angemeldet - um nicht irgendwann mal der Schwarzbarbeit bezichtigt werden zu können - und hab mich für die Kleinunternehmerregelung entschieden.

Viel Erfolg beim ersten Schritt in die Selbstständigkeit!

Kermit

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