Hallo leamara,
Ich weis nicht, wieso sich das Gerücht so krampfhaft hält, dass man, während man krankgeschrieben ist, nicht gekündigt werden kann.
Eine Erkrankung hat keinerlei Einfluß auf die Rechtmäßigkeit einer Kündigung. Einzig, seitens des Arbeitgebers muß eine Kündigung gerechtfertigt sein (grobe Verfehlungen des Arbeitnehmers, Wegfall von Abteilungen, Auftragseinbrüche usw) und die sozialen Aspekte (Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, soziale Verpflichtungen) müssen berücksichtigt werden, wenn nur ein kleiner Personenkreis betroffen ist. Wenn ein Betriebsrat installiert ist, muß dieser vor der Kündigung auch vom Arbeitgeber informiert werden und der kann ggf. von seinem Veto-Recht Gebrauch machen - muß er aber nicht.
Nach Aussprache der Kündigung hast du 3 Wochen Zeit, gegen die Kündigung zu klagen (Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht) und kanst eventuell die Weiterbeschäftigung oder zumindest eine Abfindung herausholen - hat der Betriebsrat auch der Kündigung widersprochen, stehen deine Chancen etwas herauszuholen besser.
Sei dir aber im Klaren, wenn du kein Gewerkschaftsmitglied bist, trägst du die dabei entstehenden Kosten selbst.
Viel Glück
Klausi