Unter welchen Voraussetzungen muss der Arbeitgeber Krankheitstage im Urlaub wieder gutschreiben?

Ich fliege in den Urlaub und ich fühle mich gesundheitlich nicht wohl. Scheinbar werde ich Krank. Falls das wirklich im Urlaub eintreten sollte, hätte ich doch Anspruch darauf, dass mir die Krankheitstage nicht als Urlaub abgezogen werden, oder? Welche Voraussetzungen müssten dafür erfüllt werden, wie ist das gesetzlich geregelt?

Antworten (1)
Krank im Urlaub

Auch wenn erkrankte Arbeitnehmer nicht akut behandlungsbedürftig sind, sollten sie umgehend einen Arzt aufsuchen. Erkrankungen im Urlaub sind ab dem ersten Tag mit Attest nachzuweisen. Die ärztliche Bescheinigung muss nicht nur eine Erkrankung, sondern ausdrücklich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit belegen. Nur wenn kein Arzt zur Verfügung steht, etwa in abgelegenen Gebieten, kann die Krankheit durch Zeugen bestätigt werden.

Der Arbeitgeber ist über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer umgehend zu informieren, nach Möglichkeit bereits am ersten Krankheitstag.

Quelle: http://www.aerzteblatt.de/archiv/124667/Arbeitsrecht-Krank-im-Urlaub-strenge-Regeln

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